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Begleitung und Erledigung

Unsere Alltagshilfen sind für Dich da, wenn Du sie brauchst. Wir begleiten Dich zum Arzt oder zum Einkaufen. Gerne erledigen wir auch Besorgungen für Dich!

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Betreuung & Gesellschaft

Unsere Alltagshilfen sorgen für Abwechslung. Ob Spaziergänge, Gespräche oder Gesellschaftsspiele – wir machen deine Freizeit schöner!

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Freizeit und Kultur

Wir begleiten dich zu Konzerten, ins Theater oder bei Spaziergängen. Dein Alltag wird mit uns bunter und deine Hobbys kommen nicht zu kurz!

Haushalt
Haushaltshilfe

Wir helfen dir im Haushalt, ob beim Aufräumen, Staubsaugen, Waschen oder Bügeln. Unsere Alltagshilfen packen gerne mit an und unterstützen Dich.

post
Postbearbeitung und Abrechnungen

Wir sortieren deine Post, prüfen Rechnungen und helfen bei Formularen. Mit uns behältst du den Überblick und sparst dir Stress!

Paragraph
Bezahlung durch die Pflegekasse

Unterstützung beim Saubermachen, beim Einkaufen oder ein Spaziergang.Dafür stellt die Pflegekasse Geld bereit.

Peter

700+

schöne Stunden

Alltagshilfe Halle (Saale) – Unterstützung im Alltag mit Pflegegrad gemäß §45b SGB XI

Alltagshilfe und Betreuung für pflegebedürftige Menschen in Halle (Saale) und Saalekreis – über die Pflegekasse abrechenbar

Sie oder Ihre Angehörigen haben einen Pflegegrad (1–5) und benötigen Unterstützung im Alltag?
Dann können Sie unsere Leistungen der Alltagsbegleitung und Entlastung im Alltag in Halle (Saale) und im Saalekreis über die Pflegekasse abrechnen.

Alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro nach §45b Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Dieser Betrag kann direkt für unsere Leistungen eingesetzt werden – ohne private Zuzahlung, sofern die Kosten innerhalb dieses Budgets liegen.


Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?

Unsere Alltagshilfe Halle ist nach §45b SGB XI berechtigt, mit der Pflegekasse abzurechnen.
Folgende Leistungen können über den Entlastungsbetrag finanziert werden:

🏠 Unterstützung im Haushalt

  • Reinigung der Wohnung

  • Wäsche und Bügeln

  • Betten beziehen

  • Müllentsorgung

  • Pflanzen- und Haustierbetreuung

  • Einkaufen und Besorgungen

👥 Alltagsbegleitung & Betreuung Zuhause

  • Gesellschaft und Gespräche

  • Unterstützung bei Demenz

  • Aktivierende Beschäftigung

  • Spiele, Vorlesen, Gedächtnisübungen

  • Begleitung bei Spaziergängen

🚗 Begleitung & Fahrdienst

  • Arzt- und Therapiebegleitung

  • Fahrten zur Apotheke, Bank oder Behörden

  • Begleitung zu Kirchen, Friedhöfen oder Veranstaltungen

🍽️ Unterstützung beim Essen und Kochen

  • Hilfe beim Einkaufen

  • Zubereitung der Mahlzeiten

  • Unterstützung beim Essen

  • Gemeinsames Essen für mehr Lebensfreude


Wer kann unsere Alltagshilfe in Halle und Saalekreis nutzen?

Unsere Leistungen sind ideal für:

  • Senioren mit Pflegegrad 1 bis 5

  • Menschen mit Demenz

  • Pflegebedürftige, die zu Hause leben

  • Angehörige, die entlastet werden möchten

  • Pflegepersonen, die stundenweise Ersatz benötigen

Wichtig: Auch bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat.


So funktioniert die Abrechnung über die Pflegekasse

1️⃣ Sie haben einen Pflegegrad?
2️⃣ Sie beantragen bei uns Alltagshilfe oder Betreuung.
3️⃣ Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – ganz unkompliziert.
4️⃣ Sie erhalten die Leistung ohne Vorauszahlung (innerhalb der 131 Euro monatlich).

💡 Nicht genutzte Beträge können angespart und später genutzt werden, z. B. für Urlaubsvertretung der pflegenden Angehörigen.


Warum Alltagshilfe Halle?

✔ Anerkannter Anbieter nach §45b SGB XI
✔ Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich
✔ Persönlich, herzlich und zuverlässig
✔ Aus Halle (Saale) und dem Saalekreis
✔ Flexible Betreuung – stundenweise oder regelmäßig
✔ Entlastung für Angehörige und Unterstützung für Pflegebedürftige

Kostenübersicht

Faire und transparente Preise

Bei uns zahlen Sie nur das, was Sie wirklich in Anspruch nehmen – ohne versteckte Kosten, ohne Pakete, ohne Anfahrtspauschale. Ein einfacher Stundensatz, abrechenbar über die Pflegekasse.

💡

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat nach § 45b SGB XI. Dieser Betrag ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag – also genau für meine Leistung.

Das bedeutet für Sie: bis zur Höhe des Entlastungsbetrags keine Zuzahlung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Nicht genutzte Beträge können bis zu 6 Monate angespart und übertragen werden.

Alltagshilfe nach § 45a SGB XI

Ihre Unterstützung im Alltag

Ein fairer Stundensatz für zuverlässige, persönliche Hilfe bei Ihnen zu Hause. Keine Pakete, keine Mindestbuchung – Sie entscheiden, wann und wie viel Unterstützung Sie brauchen.

39 €/ Stunde

Keine Anfahrtspauschale · Keine versteckten Kosten · Abrechnung direkt mit der Pflegekasse

Hilfe anfragen
  • Begleitung beim Einkauf und zu Terminen
  • Hilfe im Haushalt und bei der Wäschepflege
  • Zubereitung einfacher Mahlzeiten
  • Botengänge (Post, Apotheke, Behörden)
  • Unterstützung bei Briefen und Korrespondenz
  • Gesellschaft leisten und gemeinsame Zeit
  • Spaziergänge und Bewegung im Alltag
  • Kostenübernahme durch Pflegekasse möglich

Wie viele Stunden übernimmt die Pflegekasse?

In allen Pflegegraden (1 bis 5) steht Ihnen der gleiche Entlastungsbetrag zu. Die folgende Übersicht zeigt, wie viele Stunden Alltagshilfe Sie damit monatlich abrufen können.

Pflegegrad 1 – 5

Entlastungsbetrag

ca. 3,4 h/ Monat

131 € Budget · keine Zuzahlung

Rechenbeispiel:
131 € ÷ 39 €/Std. = ca. 3,4 Stunden im Monat voll durch die Pflegekasse abgedeckt.

Wer 4 volle Stunden nutzen möchte (4 × 39 € = 156 €), zahlt lediglich 25 € aus eigener Tasche dazu.

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